Arsen Bauholz

Das größte Problem geht von Arsen im Trinkwasser und in Nahrungsmitteln aus, auch berufsbedingte Exposition ist möglich. Arsen darf im industriellen Bereich bis heute als Holzschutzmittel, in Kombination Kupfer-Chrom-Arsen, verwendet werden. Wenn arsenhaltiges Holz ohne entsprechende Filteranlagen verbrannt wird, gelangen bis zu 80 % des Arsens in die Luft. [Zwiener, 1997]

 

Chemische Bezeichnung

  • As
 

Chemische Verbindungen (Auswahl)

  • Arsen(III) –oxid,
 

Handelsname/Produkte

  • Holzschutzmittel
  • Farbpigmente
  • Metalllegierungen
 

Einsatzzeitraum

  • Wird bis heute eingesetzt, es gibt besondere Bestimmungen laut Chemikalien Verbotsverordnung. Arsen und seine Verbindungen dürfen nicht mehr als Holzschutzmittel in Verkehr gebracht werden, es darf jedoch in Industrieanlagen unter Vakuum oder unter Druck zur Imprägnierung von Holz in Form von Lösungen anorganischer Verbindungen von Kupfer-Chrom-Arsen zum Einsatz kommen. Das Holz darf erst in Verkehr gebracht werden, wenn das Schutzmittel vollständig fixiert ist. [BMLFUW, 2003]
 

Farbe(n)

  • Keine Farbe eindeutig zuzuordnen
 

Toxizität

  • Akute Toxizität: Akute Vergiftungen führen zu Krämpfen, Übelkeit, Erbrechen, inneren Blutungen, Durchfall und Koliken, bis hin zu Nieren- und Kreislaufversagen [Umweltbundesamt]
  • Bei chronischer Toxizität werden Schädigungen der Leber und der Haut beschrieben. Bei einer Belastung von mehr als 50 μg As l-1 Trinkwasser ist langfristig mit Gesundheitsschäden zu rechnen. [Umweltbundesamt]
 

Schadstoffgehalt im Bauteil

  • <1%
 

Schadstofffreisetzung

  • Unter extremen Auswaschbedingungen können aus CKA-imprägniertem Holz erhebliche Anteile des Arsens in die Umwelt eingetragen werden.
  • Bei der Verbrennung von mit arsenimprägniertem Holz werden ohne Abgasreinigung bis zu 80 % des Arsens an die Umwelt abgegeben.
 

Bevorzugte Aufnahmeart

  • Oral
  • Inhalativ
 

Abtrennbarkeit des Materials

  • Das Arsen bzw. seine Verbindungen können nicht vom Bauteil getrennt werden. Es ist auf die richtige Behandlung von Holz und von Metallen zu achten.
 

Entsorgungsbestimmungen

  • Schlüsselnummern ISO
    • 17 202 – Bau und Abbruchholz
    • 51 513 – Arsenkalk (nicht relevant?)
  • Europäischer Abfallkatalog
    • 17 02 04 – Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
 

Angaben zur Arbeitssicherheit

  • TRK
 

Grenzwerte:

  • In der EU wurde der Grenzwert für Arsen im Trinkwasser auf den Gesamtgehalt von 10 µg/l festgesetzt. [Umweltbundesamt]
 
Grenzwerte nach der österreichischen Recycling-Baustoffe Verordnung und der Deponieverordnung
8.BRV-Richtlinie für Recyclingbaustoffe
 
Güteklasse A+
Güteklasse A
Güteklasse B
 
 
[mg As/kg]
[mg As/kg]
[mg As/kg]
 
Arsen
0,5
0,5
0,5
(im Eluat)
Arsen
20
30
30
(Gesamtgehalt)
 
Deponieverordnung 2008
Arsen (als As)
0,75
mg/kg TM
(im Eluat)
Arsen (als As)
200
mg/kg TM
(Gesamtgehalt)

  

Grenzwerteverordnung 2007 – Auszug: Arsen und seine Verbindungen
Stoffe
CAS
Krebserregend
Grenzwerte
Bemerkung
TMW
[mg kg/m³]
Arsentrioxid und -pentoxid, arsenige Säure, Arsensäure und deren Salze (Arsenite, Arsenate z.B. Bleiarsenat, Calciumarsenat)
[1327-53-3]
[1303-28-2]
[7778-39-4]
[3687-31-8]
[7778-44-1]
III A 1
0,1 E
als As berechnet

  

Potentiell betroffene Bauelemente
Bauelemente
Leistungsbeschreibung-Hochbau
LG 02 Abbrucharbeiten
Konzentration - Fracht
Trennfähigkeit
Position
Pos. Nr.
Bemerkung
%
 
Bauholz
Abbrechen (Abbr.) des Dachstuhles, einschließlich etwaiger Gaupenkonstruktionen, ohne Dachdeckung, Lattung und Schalung. Abgerechnet wird die tatsächliche Dachfläche ohne Zuschläge.
02.36 07
Für den Nachweis von Arsen im Holz muss das Holz chemisch untersucht werden, für das gesamte verwendete Holz im Gebäude ist das aufwändig. Daher ist die richtige Entsorgung des Abbruchholzes besonders wichtig!
 
 
Decken einschließlich der Schließen abbrechen
02.12 01
 
 
Holztürstöcke einschließlich etwaiger Verkleidungen und Türschwellen abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Stocklichte angegeben.
02.16 01
 
 
Trennwände oder Schürzen einschließlich etwaiger Versteifungen abbrechen (abbr.) und ausstemmen von Verankerungen und Mauerpratzen. Im Positionsstichwort ist die Dicke der Wand angegeben.
02.11 19
 
 
Fassadenverkleidung einschließlich Unterkonstruktion, etwaiger Befestigungen und Dämmeinlagen abbrechen (abbr.).
02.13 13