Chrom Schlackenzement 2
Chrom Schlackenzement 1
Chrom Heizungstechnik
Chrom Bauholz

Wird häufig für das Veredeln und den Korrosionsschutz bei Metallen eingesetzt. Metallisches Chrom ist gewöhnlich nicht gesundheitsgefährlich. Die verschiedensten chemischen Verbindungen werden als Pigmente verwendet. Besonders gefährlich sind Chrom(VI)-Verbindungen.

 

Chemische Bezeichnung

  • Cr
 

Chemische Verbindungen (Auswahl)

  • Bleichromat
  • Bleichromatoxid
  • Calciumchromat
  • Chrom(III)-chromat
  • Chromsäure
  • Chromtrioxid
  • Strontiumchromat und Zinkchromat
 

Handelsname/Produkte

  • in metallischer Form
    • Haustechnik – Heizung (EnBa)
    • Legierungen [Berg et al., 2010]
  • Chromverbindungen
    • Farbpigmente
    • Fixierungen von Holzimprägnierungen
    • Korrosionsschutz
    • Pigmente in Tapeten
    • Gerbstoffe
    • Pigmente in der Bauindustrie [Berg et al., 2010]
    • Zement [Heinzel, 2003]
    • Schlackenzement (EnBa)
    • Schüttungen (EnBa)
 

Einsatzzeitraum

  • Bis heute
  • Chrom(VI)-Verbindungen sind seit 2006 in der Elektroindustrie [Richtlinie 2002/96/EG, 2003] und seit 2007 in der Automobilindustrie [Richtlinie 2000/53/EG, 2000] verboten
 

Farbe(n)

  • Stahlgrau
  • Die Verbindungen haben viele verschiedene Farben, deshalb werden sie oft als Pigmente eingesetzt.
 

Toxizität

  • Als gefährlich sind Chrom (VI)-Verbindungen und Chromstäube bekannt, für diese gilt:
  • Akute Toxizität: Geschwürbildung der Nasenscheidewand, Bronchitis, Pneumokoniose, Nekrosen der Niere führen. Die letale Dosis liegt beim Menschen bei 2 g Kaliumbichromat (K2Cr2O7) [Richtlinie 2002/96/EG, 2003]
  • Die chronische Exposition gegenüber Chrom kann zu Bindehautentzündung, Bronchitis, Gastritis, Magen-/Darmstörungen führen und allergieauslösend wirken. Chrom VI ist für den Menschen nachweislich gentoxisch und kanzerogen [Richtlinie 2002/96/EG, 2003]
 

Schadstoffgehalt im Bauteil

  • Wenige %
 

Bevorzugte Aufnahmeart

  • Inhalativ
  • Oral
  • Perkutan
 

Abtrennbarkeit des Materials (in Absprache noch mit TU)

  • Schüttungen lassen sich gut getrennt entfernen
  • Die Haustechnik kann ebenfalls getrennt entfernt werden
 

Entsorgungsbestimmungen

  • Schlüsselnummern ISO
    • 17 202 – Bau und Abbruchholz
  • Europäischer Abfallkatalog
    • 17 02 04 – Glas, Kunststoff und Holz die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
    • 17 04 07 – gemischte Metalle
 

Angaben zur Arbeitssicherheit

  • TRK
 

Grenzwerte 

Grenzwerte nach der österreichischen Recycling-Baustoffe Verordnung und der Deponieverordnung
8.BRV-Richtlinie für Recyclingbaustoffe
 
Güteklasse A+
Güteklasse A
Güteklasse B
 
 
[mg Cr/kg]
[mg Cr/kg]
[mg Cr/kg]
 
Chrom
0,3
0,5
0,5
(im Eluat)
Chrom
40
90
90
(Gesamtgehalt)
 
Deponieverordnung 2008
Chrom gesamt (als Cr)
2
mg/kg TM
(im Eluat)
Chrom (als Cr)
500
mg/kg TM
(Gesamtgehalt)
Chrom sechswertig(als Cr)
0,5
mg/kg TM
(im Eluat)

  

Grenzwerteverordnung 2007 – Auszug: Chrom VI
Stoffe
CAS
Krebserregend
Grenzwerte
Bemerkung
TMW
[mg kg/m³]
Chrom(VI)-Verbindungen (z.B. Alkalichromate, Bleichromat, Bleichromatoxid, Calciumchromat, Chrom(III)-chromat, Chromdioxiddichlorid, Chromsäure, Chromtrioxid, Strontiumchromat und Zinkchromat) ausgenommen die in Wasser unlöslichen, z.B. Bariumchromat (in Form von Schwebstoffen) – Lichtbogenhandschweißen mit umhüllten Stabelektroden, Herstellung von löslichen Cr(VI)- Verbindungen – im übrigen
 
 
III A 2
0,1 E
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,05 E
als CrO3 berechnet

  

Potentiell betroffene Bauelemente
Bauelemente
Leistungsbeschreibung-Hochbau
LG 02 Abbrucharbeiten
Konzentration - Fracht
Trennfähigkeit
Position
Pos. Nr.
Bemerkung
%
 
Schüttungen
Beschüttungen, ohne Unterschied der darunterliegenden Deckenkonstruktion, ganz oder teilweise abräumen. Abkehren der Decke oder Abgleichen der verbleibenden Beschüttung.
02.14 05
Im Speziellen ist auf Hochofenschlackenschüttungen zu achten.
 
hoch
Haustechnik – Heizung
Heizkörper ohne Unterschied der Einzelgrößen abtragen
02.16 32
 
 
hoch
Sanitäre Gegenstände, von Wasserleitungen bereits abgetrennt, abbrechen (abbr.).
02.16 30
 
 
hoch
Bauholz
Abbrechen (Abbr.) des Dachstuhles, einschließlich etwaiger Gaupenkonstruktionen, ohne Dachdeckung, Lattung und Schalung. Abgerechnet wird die tatsächliche Dachfläche ohne Zuschläge.
02.36 07
Für den Nachweis von Chrom im Holz muss das Holz chemisch untersucht werden, für das gesamte verwendete Holz im Gebäude ist das aufwändig. Daher ist die richtige Entsorgung des Abbruchholzes besonders wichtig!
 
 
Decken einschließlich der Schließen abbrechen (
02.12 01
 
 
 
Holztürstöcke einschließlich etwaiger Verkleidungen und Türschwellen abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Stocklichte angegeben.
02.16 01
 
 
 
Trennwände oder Schürzen einschließlich etwaiger Versteifungen abbrechen (abbr.) und ausstemmen von Verankerungen und Mauerpratzen. Im Positionsstichwort ist die Dicke der Wand angegeben.
02.11 19
 
 
 
Fassadenverkleidung einschließlich Unterkonstruktion, etwaiger Befestigungen und Dämmeinlagen abbrechen (abbr.).
02.13 13