Zink
In metallischer Form ist Zink nicht gefährlich, es muss besonders auf Verbindungen geachtet werden. Besonders gefährlich sind, die heute verbotenen, Zinkchromate chemische Bezeichnungen. Zinkchromate wurden als gelbe Pigmente in Farben und Lacken eingesetzt. Andere Zinkverbindungen werden als Pigmente in Farben und Lacken verwendet. Besonders gefährlich im Zuge von Abbrucharbeiten ist das Einatmen von Zinkrauch, welche beim Brennschneiden von verzinkten Stahlkonstruktionen entsteht.
Chemische Bezeichnungen
- Zn
Chemische Verbindungen (Auswahl)
- Zinkchlorid
- Zinkoxid
- Zinkchromate
- Zinksulfid
Handelsname/Produkte
- in metallischer Form
- Dachdeckung
- Verzinkungen
- Lüftungskanäle [Berg et al., 2010]
- Zinkverbindungen
- Flammschutzmittel
- Fungizide
- Grundierung und Spachtelmassen
- Trockenstoffe in Farben und Lacke
- Stabilisatoren in PVC
- Bautenschutzanstriche [Berg et al., 2010]
- Zinkpulver (Pigment in hellen Farben) [BayLFU, 2004]
Einsatzzeitraum
- Bis heute
- Zinkchromat verboten laut Chemie Verbotsverordnung
Farbe(n)
- Als Pigment vor allem als Weißpigment verwendet. Zinkchromate wurden als gelbes Pigment eingesetzt.
- In Holzschutzanstrichen nicht zuordenbar
- In metallischer Verwendung - zink grau
Toxizität
- Akute Wirkung: Magen Darm Beschwerden, Fieber, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Kreislaufschwächen
- Chronische Wirkung: hypochrome Anämie
- Anorganische Zinkverbindungen sind für den Menschen wenig toxisch, im Gegensatz zu Zinkrauch. dieser kann leichter zu Vergiftungen führen. [BayLFU, 2004]
Schadstoffgehalt im Bauteil
- Unter 0,1 bis 100 %
Schadstofffreisetzung
- Beim Rückbau kann es beim Trennen von verzinkten Eisenteilen mit dem Schneidbrenner zur Freisetzung großer Mengen an Zinkrauch kommen, daher kann es beim Ausbau von entsprechenden Installationen zu Zinkvergiftungen kommen. [BayLFU, 2004]
Bevorzugte Aufnahmeart
- Oral, inhalativ
Abtrennbarkeit des Materials (in Absprache noch mit TU)
- Wenn Zink in metallischer Form, z.B. als Dachdeckung verwendet wird, ist dieses leicht getrennt rückzubauen und zu recyceln.
- Zinkverbindungen in Farben, Lacken und Schutzanstrichen können nur mit dem Bauteil gemeinsam entfernt werden.
- Dasselbe gilt für verzinkte Metalle
Entsorgungsbestimmungen
- Schlüsselnummern ISO
- 35 303 – Hartzink (Verzinkung bei Eisen)
- 51 308 – Zinkoxid (Pigment)
- Europäischer Abfallkatalog
- 11 05 01 – Hartzink
- 17 04 04 – Zink
Angaben zur Arbeitssicherheit
- MAK (Zinkoxid-Rauch)
Grenzwerte
Grenzwerte nach der österreichischen Recycling-Baustoffe Verordnung und der Deponieverordnung
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8.BRV-Richtlinie für Recyclingbaustoffe
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Güteklasse A+
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Güteklasse A
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Güteklasse B
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[mg Zn/kg]
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[mg Zn/kg]
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[mg Zn/kg]
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Zink
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4
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4
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18
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(im Eluat)
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Zink
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100
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450
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450
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(Gesamtgehalt)
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Deponieverordnung 2008
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Zink (Sn)
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10
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mg/kg TM
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(im Eluat)
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Zink (Zn))
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20
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mg/kg TM
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(im Eluat)
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Zink (Zn)
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1 500
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mg/kg TM
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(Gesamtgehalt)
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Grenzwerteverordnung 2007 – Auszug: Zink
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Stoffe
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CAS
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Krebserregend
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Grenzwerte
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Bemerkung
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TMW
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[mg kg/m³]
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Zinkchromat
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[13530-65-9]
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III A 1
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1 E
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als Cu berechnet
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Zinkoxid-Rauch
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[1314-13-2]
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5 A
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Potentiell betroffene Bauelemente
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Bauelemente
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Leistungsbeschreibung-Hochbau
LG 02 Abbrucharbeiten
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Konzentration - Fracht
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Trennfähigkeit
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Position
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Pos. Nr.
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Bemerkung
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%
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Dachdeckung
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Abbrechen (Abbr.) von Deckungen mit Metalldachplatten, ohne Unterschied der Form und Oberfläche, abgerechnet die Metalldachfläche.
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02.23 25
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99%
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Sehr hoch
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Lüftungskanäle
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Abbrechen (Abbr.) von Ablaufrohren oder Entlüftungsrohren mit oder ohne Rohrschellen, ohne Unterschied des Durchmessers bis DN 150 oder Querschnittes bis 150 x 150 mm.
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02.23 11
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Bauholz
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Abbrechen (Abbr.) des Dachstuhles, einschließlich etwaiger Gaupenkonstruktionen, ohne Dachdeckung, Lattung und Schalung. Abgerechnet wird die tatsächliche Dachfläche ohne Zuschläge.
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02.36 07
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Für den Nachweis von Zink im Holz muss das Holz chemisch untersucht werden, für das gesamte verwendete Holz im Gebäude ist das aufwändig. Daher ist die richtige Entsorgung des Abbruchholzes besonders wichtig!
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Decken einschließlich der Schließen abbrechen (
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02.12 01
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Holztürstöcke einschließlich etwaiger Verkleidungen und Türschwellen abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Stocklichte angegeben.
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02.16 01
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Trennwände oder Schürzen einschließlich etwaiger Versteifungen abbrechen (abbr.) und ausstemmen von Verankerungen und Mauerpratzen. Im Positionsstichwort ist die Dicke der Wand angegeben.
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02.11 19
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Fassadenverkleidung einschließlich Unterkonstruktion, etwaiger Befestigungen und Dämmeinlagen abbrechen (abbr.).
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02.13 13
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