Sulfat
Sulfat stellt weniger ein gesundheitliches Problem dar, es ergeben sich erhebliche Probleme bei der Ablagerung. Zum einen ist Gips gut wasserlöslich und kann daher zu einer Anreicherung von gelösten Sulfaten im Grundwasser führen. Wenn Gips mit organischem Material abgelagert wird, kommt es zur Bildung des übel riechenden und gesundheitsschädlichen Schwefel – Wasserstoffgases. In der EU ist es seit 2006 verboten, Abfälle mit einem hohen Gipsanteil in Inertstoffdeponien abzulagern. Die Abfälle müssen mindestens auf abgedichteten Reststoffdeponien in besonderen Kompartimenten, ohne Kontakt zu organischen Materialien, abgelagert werden. Ein hoher Gipsanteil reduziert auch die Recyclingfähigkeit von Baumaterial. Wenn Gips jedoch getrennt gesammelt wird, ist ein sehr effizientes Recycling möglich. (TEC21, Gips aus Bauabfällen recyceln)
Chemische Bezeichnung
- SO4
Chemische Verbindungen
- Calciumsulfat (CaSO4) = Gips [Seilnacht]
Handelsname/Produkte
- Gipskartonplatten
- Gipswandbauten
- Mörtl
- Estrich
- Flammschutzmittel
- Farbpigmente [Seilnacht]
Einsatzzeitraum
- bis heute, Einsatz nimmt zu
Farbe(n)
- weiß
Schadstoffgehalt im Bauteil
- Unter 0,1 bis 100 %
Schadstofffreisetzung
- Herauslösen durch Wasser
- Herauslösen von Schwermetallen und Reaktion mit andern Stoffen [Arendt, 2001]
Bevorzugte Aufnahmeart
- Aufnahme über die Nahrung
Abtrennbarkeit des Materials (in Absprache noch mit TU)
- Gipskartonplatten besitzen eine sehr gute Abtrennbarkeit, wesentlich schwieriger ist die Abtrennbarkeit von Gipsverputzen sowie den Gipsanteil in anderen Bauprodukten. Des Weiteren ergibt sich das Problem, dass der getrennt gesammelte Gips nicht wiederverwertet wird, weil der Rohstoffpreis von „neuem“ Gips sehr günstig ist. [Arendt, 2001]
Entsorgungsbestimmungen
- Schlüsselnummer (ÖNORM)
- 31 438 Gips
- Europäischer Abfallkatalog
- 17 08 – Baustoffe auf Gipsbasis
- 17 08 01 – Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- 17 08 02.- Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme jener welche unter 17 08 01 fallen
Angaben zur Arbeitssicherheit
- keine besonderen Angaben
Grenzwerte:
Grenzwerte nach der österreichischen Recycling-Baustoffe Verordnung und der Deponieverordnung
|
||||
8.BRV-Richtlinie für Recyclingbaustoffe
|
||||
Güteklasse A+
|
Güteklasse A
|
Güteklasse B
|
|
|
[mg Ni/kg]
|
[mg Ni/kg]
|
[mg Ni/kg]
|
||
Sulfat – SO4
|
1500
|
2500
|
5000
|
(Gesamtgehalt)
|
Deponieverordnung 2008
|
||||
Sulfat – SO4
|
6 000
|
mg/kg TM
|
(im Eluat)
|
Für gipshaltigen Bauschutt und andere gipshaltige Abfälle, sofern letztere auf einem Monokompartiment abgelagert werden, ist eine Überschreitung bis zu 14 000 mg/kg Sulfat unter der Bedingung zulässig, dass die Ca-Konzentration im Eluat mindestens die 0,43-fache ermittelte Sulfatkonzentration erreicht; in diesen Fällen ist auch eine Überschreitung des Grenzwertes für die elektrische Leitfähigkeit zulässig. [BLFUW, 2010]
Potentiell betroffene Bauelemente
|
||||||
Bauelemente
|
Leistungsbeschreibung-Hochbau
LG 02 Abbrucharbeiten
|
Konzentration - Fracht
|
Trennfähigkeit
|
|||
Position
|
Pos. Nr.
|
Bemerkung
|
%
|
|
||
Mörtel
|
Wand-Innenputz von Mauerwerk bis auf den Mauergrund abschlagen (abschl.)
|
02.13 01
|
|
|
|
|
Estrich
|
Estriche abbrechen (abbr.).
|
02.14 09
|
|
|
|
|
Gips
|
Gipsbauplatten (z.B. Gipskarton- oder Gipsfaser) - Ständerwände (GB-Pl.Stw.), einschließlich Unterkonstruktion und Dämmung, abbrechen (abbr.).
|
02.11 16
|
|
|
|
|
Gipsbauplatten (z.B. Gipskarton- oder Gipsfaser) - Ständerwände (GB-Pl.Stw.), einschließlich Unterkonstruktion und Dämmung, abbrechen (abbr.).
|
02.11 17
02.11 18
|
|
|
|