Quecksilber

Die Verwendung von metallischem Quecksilber ist stark zurückgegangen und beschränkt sich heute auf Spezialgeräte für den Laborgebrauch. Auch der Einsatz von Quecksilberverbindungen bei Holzschutzmitteln konnte durch Verbote heute verhindert werden, es gibt natürlich Altbelastungen.

 

Chemische Bezeichnungen

  • Hg
 

Chemische Verbindungen

  • Quecksilber(II)-amidchlorid
  • Quecksilber(II)-chlorid
 

Handelsname/Produkte

  • Holzschutzmittel
  • Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, Energiesparlampen
  • Lacke (Fungizide, Algizide, Rotpigmente, Insektizide) [Obernosterer et al., 2005]
 

Einsatzzeitraum

  • In Leuchtstoffröhren und Quecksilberdampflampen bis heute
  • Das Inverkehrbringen von Quecksilberverbindungen zum Schutz von Holz ist laut Chemikalien-Verbotsverordnung verboten. Quecksilber wurde jedoch bis in die 70er Jahre für diesen Zweck verwendet.
  • Farben mit Quecksilberverbindungen sind ebenfalls verboten, mit Ausnahme für Restaurationen.

 

Farbe(n)

  • In metallischer Form: Silber
  • Pigment: rot
 

Toxizität

  • Akute Vergiftungen treten durch Einatmen hoher Quecksilberdampfkonzentrationen auf, dabei kommt es zu Lungenschäden.
  • Chronische Vergiftungen treten durch die Aufnahme von Quecksilber über einen längeren Zeitraum durch kontaminierte Nahrung auf. In diesem Fall kommt es zu Nerven- und Nierenschäden. [Berg et al., 2010]
 

Schadstoffgehalt im Bauteil

  • Bis mehrere 100 mg/kg . [Berg et al., 2010]
 

Schadstofffreisetzung

  • Quecksilber aus kontaminiertem Holz wird durch Staubbildung (abschleifen) freigesetzt. [Berg et al., 2010]
 

Bevorzugte Aufnahmeart

  • Inhalativ, oral
 

Beprobung

  • Staubuntersuchung
  • Materialuntersuchung
  • Raumluftmessung [Berg et al., 2010]
 

Entsorgungsbestimmungen

  • Schlüsselnummer (ÖNORM)
    • 35 326 – Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände, Quecksilberdampflampen
    • 17 213 – Holzemballagen Holzabfälle und Holzwolle durch organische Chemikalien (z.B.: Mineralöle, Lösungsmittel, Lacke, organische Beschichtungen) verunreinigt
  • Europäischer Abfallkatalog
    • 16 01 08 – quecksilberhaltige Bestandteile
    • 17 09 01 – Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
    • 20 11 31 – Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
 

Angaben zur Arbeitssicherheit

  • MAK-Wert: 0,1 mg/m³; 0,01 ppm
 

Grenzwerte 

Grenzwerte nach der österreichischen Recycling-Baustoffe Verordnung und der Deponieverordnung
8.BRV-Richtlinie für Recyclingbaustoffe
 
Güteklasse A+
Güteklasse A
Güteklasse B
 
 
[mg Hg/kg]
[mg Hg/kg]
[mg Hg/kg]
 
Quecksilber
0,01
0,01
0,01
(im Eluat)
Quecksilber
0,2
0,7
0,7
(Gesamtgehalt)
 
Deponieverordnung 2008
Quecksilber (als Hg)
0,05
mg/kg TM
(im Eluat)
Quecksilber (als Hg)
3
mg/kg TM
(Gesamtgehalt)

  

Grenzwerteverordnung 2007 – Auszug: Quecksilber
Stoffe
CAS
Krebserregend
Grenzwerte
Bemerkung
TMW
[mg kg/m³]
Quecksilber
[7439-97-6]
 
0,05
 
Quecksilberverbindungen, anorganische
 
 
0,1 E
als Hg berechnet
Quecksilberverbindungen, organische
 
 
0,01 E
als Hg berechnet (siehe aber Methylquecksilber)
Methylquecksilber
[22967-92-6]
 
0,01 E
 

  

Potentiell betroffene Bauelemente
Bauelemente
Leistungsbeschreibung-Hochbau
LG 02 Abbrucharbeiten
Konzentration - Fracht
Trennfähigkeit
Position
Pos. Nr.
Bemerkung
%
 
Bauholz
Abbrechen (Abbr.) des Dachstuhles, einschließlich etwaiger Gaupenkonstruktionen, ohne Dachdeckung, Lattung und Schalung. Abgerechnet wird die tatsächliche Dachfläche ohne Zuschläge.
02.36 07
Für den Nachweis von Hg im Holz muss das Holz chemisch untersucht werden, für das gesamte verwendete Holz im Gebäude ist das aufwändig. Daher ist die richtige Entsorgung des Abbruchholzes besonders wichtig!
 
 
Decken einschließlich der Schließen abbrechen (
02.12 01
 
 
 
Holztürstöcke einschließlich etwaiger Verkleidungen und Türschwellen abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Stocklichte angegeben.
02.16 01
 
 
 
Trennwände oder Schürzen einschließlich etwaiger Versteifungen abbrechen (abbr.) und ausstemmen von Verankerungen und Mauerpratzen. Im Positionsstichwort ist die Dicke der Wand angegeben.
02.11 19
 
 
 
Fassadenverkleidung einschließlich Unterkonstruktion, etwaiger Befestigungen und Dämmeinlagen abbrechen (abbr.).
02.13 13
 
 
 
Schüttungen
Beschüttungen, ohne Unterschied der darunterliegenden Deckenkonstruktion, ganz oder teilweise abräumen. Abkehren der Decke oder Abgleichen der verbleibenden Beschüttung.
02.14 05
Im Speziellen ist auf Hochofenschlackenschüttungen zu achten.
 
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