Rechtlicher Rahmen in Österreich

Laymans Report Rechtlicher Rahmen in Österreich

Durch die Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002) im Jahr 2011 wurde die EU-Abfallrahmenrichtlinie in die österreichische Gesetzgebung überführt. Neben definierten Mindest-Recyclingquoten sind folgende Forderungen für eine nachhaltige Nutzung von Baurestmassen abzuleiten:

 
  • Implementierung von Abfallvermeidungsprogrammen
  • Förderung des Lebenszyklusgedankens von Produkten zur Minimierung von negativen Umweltauswirkungen
  • Stärkung der Herstellerverantwortung
 
Die Kompetenzen im Bereich der Abfallwirtschaft sind in Österreich aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus zwischen Bund und Bundesländer aufgeteilt. Dadurch ergeben sich regionale Unterschiede bei der Behandlung und Verwertung von Baurestmassen in Österreich.