Chrom
Wird häufig für das Veredeln und den Korrosionsschutz bei Metallen eingesetzt. Metallisches Chrom ist gewöhnlich nicht gesundheitsgefährlich. Die verschiedensten chemischen Verbindungen werden als Pigmente verwendet. Besonders gefährlich sind Chrom(VI)-Verbindungen.
Chemische Bezeichnung
- Cr
Chemische Verbindungen (Auswahl)
- Bleichromat
- Bleichromatoxid
- Calciumchromat
- Chrom(III)-chromat
- Chromsäure
- Chromtrioxid
- Strontiumchromat und Zinkchromat
Handelsname/Produkte
- in metallischer Form
- Haustechnik – Heizung (EnBa)
- Legierungen [Berg et al., 2010]
- Chromverbindungen
- Farbpigmente
- Fixierungen von Holzimprägnierungen
- Korrosionsschutz
- Pigmente in Tapeten
- Gerbstoffe
- Pigmente in der Bauindustrie [Berg et al., 2010]
- Zement [Heinzel, 2003]
- Schlackenzement (EnBa)
- Schüttungen (EnBa)
Einsatzzeitraum
- Bis heute
- Chrom(VI)-Verbindungen sind seit 2006 in der Elektroindustrie [Richtlinie 2002/96/EG, 2003] und seit 2007 in der Automobilindustrie [Richtlinie 2000/53/EG, 2000] verboten
Farbe(n)
- Stahlgrau
- Die Verbindungen haben viele verschiedene Farben, deshalb werden sie oft als Pigmente eingesetzt.
Toxizität
- Als gefährlich sind Chrom (VI)-Verbindungen und Chromstäube bekannt, für diese gilt:
- Akute Toxizität: Geschwürbildung der Nasenscheidewand, Bronchitis, Pneumokoniose, Nekrosen der Niere führen. Die letale Dosis liegt beim Menschen bei 2 g Kaliumbichromat (K2Cr2O7) [Richtlinie 2002/96/EG, 2003]
- Die chronische Exposition gegenüber Chrom kann zu Bindehautentzündung, Bronchitis, Gastritis, Magen-/Darmstörungen führen und allergieauslösend wirken. Chrom VI ist für den Menschen nachweislich gentoxisch und kanzerogen [Richtlinie 2002/96/EG, 2003]
Schadstoffgehalt im Bauteil
- Wenige %
Bevorzugte Aufnahmeart
- Inhalativ
- Oral
- Perkutan
Abtrennbarkeit des Materials (in Absprache noch mit TU)
- Schüttungen lassen sich gut getrennt entfernen
- Die Haustechnik kann ebenfalls getrennt entfernt werden
Entsorgungsbestimmungen
- Schlüsselnummern ISO
- 17 202 – Bau und Abbruchholz
- Europäischer Abfallkatalog
- 17 02 04 – Glas, Kunststoff und Holz die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- 17 04 07 – gemischte Metalle
Angaben zur Arbeitssicherheit
- TRK
Grenzwerte
Grenzwerte nach der österreichischen Recycling-Baustoffe Verordnung und der Deponieverordnung
|
||||
8.BRV-Richtlinie für Recyclingbaustoffe
|
||||
Güteklasse A+
|
Güteklasse A
|
Güteklasse B
|
|
|
|
[mg Cr/kg]
|
[mg Cr/kg]
|
[mg Cr/kg]
|
|
Chrom
|
0,3
|
0,5
|
0,5
|
(im Eluat)
|
Chrom
|
40
|
90
|
90
|
(Gesamtgehalt)
|
Deponieverordnung 2008
|
||||
Chrom gesamt (als Cr)
|
2
|
mg/kg TM
|
(im Eluat)
|
|
Chrom (als Cr)
|
500
|
mg/kg TM
|
(Gesamtgehalt)
|
|
Chrom sechswertig(als Cr)
|
0,5
|
mg/kg TM
|
(im Eluat)
|
Grenzwerteverordnung 2007 – Auszug: Chrom VI
|
||||
Stoffe
|
CAS
|
Krebserregend
|
Grenzwerte
|
Bemerkung
|
TMW
|
||||
[mg kg/m³]
|
||||
Chrom(VI)-Verbindungen (z.B. Alkalichromate, Bleichromat, Bleichromatoxid, Calciumchromat, Chrom(III)-chromat, Chromdioxiddichlorid, Chromsäure, Chromtrioxid, Strontiumchromat und Zinkchromat) ausgenommen die in Wasser unlöslichen, z.B. Bariumchromat (in Form von Schwebstoffen) – Lichtbogenhandschweißen mit umhüllten Stabelektroden, Herstellung von löslichen Cr(VI)- Verbindungen – im übrigen
|
|
III A 2
|
0,1 E
0,05 E
|
als CrO3 berechnet
|
Potentiell betroffene Bauelemente
|
||||||
Bauelemente
|
Leistungsbeschreibung-Hochbau
LG 02 Abbrucharbeiten
|
Konzentration - Fracht
|
Trennfähigkeit
|
|||
Position
|
Pos. Nr.
|
Bemerkung
|
%
|
|
||
Schüttungen
|
Beschüttungen, ohne Unterschied der darunterliegenden Deckenkonstruktion, ganz oder teilweise abräumen. Abkehren der Decke oder Abgleichen der verbleibenden Beschüttung.
|
02.14 05
|
Im Speziellen ist auf Hochofenschlackenschüttungen zu achten.
|
|
hoch
|
|
Haustechnik – Heizung
|
Heizkörper ohne Unterschied der Einzelgrößen abtragen
|
02.16 32
|
|
|
hoch
|
|
Sanitäre Gegenstände, von Wasserleitungen bereits abgetrennt, abbrechen (abbr.).
|
02.16 30
|
|
|
hoch
|
||
Bauholz
|
Abbrechen (Abbr.) des Dachstuhles, einschließlich etwaiger Gaupenkonstruktionen, ohne Dachdeckung, Lattung und Schalung. Abgerechnet wird die tatsächliche Dachfläche ohne Zuschläge.
|
02.36 07
|
Für den Nachweis von Chrom im Holz muss das Holz chemisch untersucht werden, für das gesamte verwendete Holz im Gebäude ist das aufwändig. Daher ist die richtige Entsorgung des Abbruchholzes besonders wichtig!
|
|
|
|
Decken einschließlich der Schließen abbrechen (
|
02.12 01
|
|
|
|
||
Holztürstöcke einschließlich etwaiger Verkleidungen und Türschwellen abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Stocklichte angegeben.
|
02.16 01
|
|
|
|
||
Trennwände oder Schürzen einschließlich etwaiger Versteifungen abbrechen (abbr.) und ausstemmen von Verankerungen und Mauerpratzen. Im Positionsstichwort ist die Dicke der Wand angegeben.
|
02.11 19
|
|
|
|
||
Fassadenverkleidung einschließlich Unterkonstruktion, etwaiger Befestigungen und Dämmeinlagen abbrechen (abbr.).
|
02.13 13
|
|
|
|