Cadmium

Cadmium Schuettungen
Cadmium Schlackenzement

Der Einsatz als Werkstoff ist heute verboten; Cadmium ist jedoch in natürlichem Gestein vorhanden und kommt auf diesem Weg in Baustoffe. Es kann auch durch Zigarettenrauch zur Kontamination von Innenräumen kommen. Es ist besonders stark in Trennwänden, Gründungen, Mauersteinen, Füllungen und Schüttungen zu finden.

 

Chemische Bezeichnung

  • Cd
 

Chemische Verbindungen

  • Cadmiumchlorid
  • Cadmiumoxid
  • Cadmiumsulfat
  • Cadmiumsulfid
 

Handelsname/Produkte

  • in Farben, Emaile und Kunststoffen als gelborangerotes Pigment
  • bei PVC-Produktion (z.B.: Fenster, Türen, Rohre, etc.) als Stabilisator
  • bei Leder und Gummiartikel als Färbemittel
  • Rostschutzüberzüge
  • Zigarettenrauch [Obernosterer et al., 2005]
  • Batterien (Nickel-Cadmium und Silber-Cadmium) und Gleichrichter
  • zum Löten von Aluminium (Blei-Cadmium-Zinn-Lote)
  • Füllungen und Schüttungen (Konzentrationen eintragen)
  • Mauersteine [durchschnittliche Konzentration 95 mg Cd/kg gemessen]
  • Schlackenzement (EnBa) (Konzentrationen eintragen)
  • Stahlbeton (EnBa)
 

Einsatzzeitraum

  • Die meiste Anwendung fand Cadmium bis Ende der 80er Jahre. Die Verwendung wurde von der EU im Jahre 1991 weitestgehend verboten. Dennoch gibt es bis heute noch Ausnahmegenehmigungen, wie beispielsweise als Stabilisator und zur Herstellung von PVC. [Obernosterer et al., 2005]
  • Laut Chemie Verbots Verordnung darf Cadmium und seine Verbindungen nicht zum Einfärben von Erzeugnissen, in Anstrichfarben und Lacken, als Stabilisierungsmittel und zur Oberflächenbehandlung von Metallen sowie in Kosmetik und Pflanzenschutz verwendet werden. (Herstellungs- und Verwendungsverbot !) Als Korrosionsschutz für Eisen und ähnliche Metalle, sowie für die Produktion von Cadmium-Pigmenten und Cadmium-Seifen (als Stabilisatoren für PVC) darf Cadmium nur noch in besonderen Ausnahmefällen eingesetzt werden.
 

Farbe(n)

  • Gelboranges Pigment (als verarbeitetes Produkt nicht zuordenbar)
 

Toxizität

  • Akute Toxizität: Kann die Atemwege, Verdauungswege, Augen und Haut reizen: z.B. Brennen, Augentränen, Jucken. Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Husten, Schnupfen, Metallgeschmack können auftreten. [Berufsgesossenschaft der Bauwirtschaft, 2009]
  • Chronische Toxizität: Kann Blutbildveränderungen, Leberschaden, Lungenschaden, Nierenschaden, Knochenveränderung verursachen. Bleibende Gesundheitsschäden. Zahnhalsverfärbung, Geruchsinnverlust möglich. Cadmium kann Krebs erzeugen! Eine fruchtschädigende Wirkung von Cadmium wird vermutet! Eine fortpflanzungsschädigende Wirkung von Cadmium wird vermutet! Eine erbgutverändernde Wirkung von Cadmium wird vermutet! Von der IARC wurde Cadmium als kanzerogen für den Menschen eingestuft, in der EU erfolgte eine Einstufung in die Kategorie 2 – kann Krebs erzeugen [Berufsgesossenschaft der Bauwirtschaft, 2009]
 

Schadstoffgehalt im Bauteil

  • < 1 %
 

Schadstofffreisetzung

  • verbrennen
  • ausschwemmen, dh. Anreicherung des Grundwassers und somit in den Nährstoffkreislauf
  • Staubbildung (?)
 

Bevorzugte Aufnahmeart

  • Inhalativ
  • Oral
 

Abtrennbarkeit des Materials

  • Abtrennbarkeit von Cadmium als Stoff im Rahmen der Abbrucharbeiten nicht gegeben. Die Abtrennung von kontaminierten Schüttungen gut möglich.

 

Entsorgungsbestimmungen

  • Schlüsselnummern ISO
    • 35 330 – Cadmium und cadmiumhaltige Abfälle
  • Europäischer Abfallkatalog
    • 17 04 07 – gemischte Metalle
 

Angaben zur Arbeitssicherheit

  • TRK
  • Schutzmaßnahmen:
  • Augenschutz: Gestellbrille
  • Handschutz: Handschuhe aus: Naturlatex, Polychloropren, Nitril, Butylkautschuk, Fluorkautschuk
  • Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. an Vollmaske: Partikelfilter P2 (weiß) Empfohlen wird die Verwendung von: Partikelfilter P3 (weiß) oder Partikel filtrierende Halbmaske FFP2
  • Körperschutz: staubdichte Arbeitsschutzkleidung [Berufsgesossenschaft der Bauwirtschaft, 2009]

  

Grenzwerte:      

Grenzwerteverordnung 2007 – Auszug: Cadmium und seine Verbindungen
Stoffe
CAS
Krebserregend
Grenzwerte
Bemerkung
TMW
[mg kg/m³]
Cadmium und seine Verbindungen (z.B. Cadmiumchlorid, Cadmiumoxid, Cadmiumsulfat Cadmiumsulfid)
[7440-43-9]
[10108-64-2]
[1306-19-0]
[10124-36-4]
[1306-23-6]
III A2
0,03 E
0,015 E
als Cd berechnet

  

Potentiell betroffene Bauelemente
Bauelemente
Leistungsbeschreibung-Hochbau
LG 02 Abbrucharbeiten
Konzentration - Fracht
Trennfähigkeit
Position
Pos. Nr.
Bemerkung
%
 
Schüttungen
Beschüttungen, ohne Unterschied der darunterliegenden Deckenkonstruktion, ganz oder teilweise abräumen. Abkehren der Decke oder Abgleichen der verbleibenden Beschüttung.
02.14 05
Im Speziellen ist auf Hochofenschlackenschüttungen zu achten.
 
hoch
Schlackenzement
 
 
 
 
 
Mauersteine
Mauerwerk, ohne Unterschied der Mörtelart, abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Dicke angegeben.
02.11 02
Beinhalten den höchsten Cd Gehalt
95 mg/kg/TM
 
PVC-Teile: )Fenster, Türen, Rohre, …)
 
 
 
 
 
Stahlbeton
Wände und Pfeiler aus Stahlbeton (Stb.) abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Dicke angegeben.
02.11 04
Liefern die höchste Cd-Fracht