Nickel wird hauptsächlich als Zusatz in der Stahlindustrie verwendet; es verbessert die Eigenschaften von Stahl. Es wird auch als Zusatz bei anderen Metalllegierungen verwendet. Weiters wird es auch in Farben und Glasuren als Pigment eingesetzt. Nickel kommt in Baurestmassen selten in reiner Form vor.

Chemische Bezeichnungen

  • Ni
 

Chemische Verbindungen

  • Nickel(II) –chlorid
  • Nickel(II) –oxid
  • Nickel(II) –sulfat
  • Nickel(II) –carbonat
 

Handelsname/Produkte

  • in metallischer Form
    • Legierungen
    • Edelstahl
  • Nickelverbindungen
    • Keramische Farben und Glasuren
    • Pigmente in Kunststofffarben
    • Lacke und Fassadenanstriche
    • Vernickelte Grafitfasern in Belägen und Beschichtungen
    • Pigmente in chemischen Nachbeizen für Holz [Berg et al., 2010]
 

Einsatzzeitraum

  • bis heute
  • Das Inverkehrbringen von Schmuck und Fertigwahren, die länger auf der Haut getragen werden ist laut Chemikalien-Verbotsverordnung verboten.
 

Farbe(n)

  • Je nach Verwendung, in metallischer Form ist Nickel silbern. Als Pigment kann es je nach Verbindung verschiedene Farben darstellen.
 

Toxizität

  • Kontaktallergen
  • Das Einatmen kann Krebs erzeugen. [enius, 2000a]
 

Schadstoffgehalt im Bauteil

  • Unter 0,1 bis 100 %
 

Bevorzugte Aufnahmeart

  • Perkutan
  • inhalativ
 

Entsorgungsbestimmungen

  • Schlüsselnummer (ÖNORM)
    • 35 331 – Nickel und nickelhaltige Abfälle (Nickelstäube sind der Schl.Nr. 31223 zuzuordnen)
  • Europäischer Abfallkatalog
    • 17 04 07 – gemischte Metalle
 

Angaben zur Arbeitssicherheit

  • Atembare Stäube aus Nickelmetall und von Nickelverbindungen gelten als eindeutig krebserzeugend (TRK III-A1) [enius, 2000a]

 

Grenzwerte   

Grenzwerte nach der österreichischen Recycling-Baustoffe Verordnung und der Deponieverordnung
8.BRV-Richtlinie für Recyclingbaustoffe
 
Güteklasse A+
Güteklasse A
Güteklasse B
 
 
[mg Ni/kg]
[mg Ni/kg]
[mg Ni/kg]
 
Nickel
0,4
0,4
0,6
(im Eluat)
Nickel
30
55
55
(Gesamtgehalt)
 
Deponieverordnung 2008
Nickel (als Ni)
2
mg/kg TM
(im Eluat)
Nickel (als Ni)
500
mg/kg TM
(Gesamtgehalt)

  

Grenzwerteverordnung 2007 – Auszug: Nickel
Stoffe
CAS
Krebserregend
Grenzwerte
Bemerkung
TMW
[mg kg/m³]
Nickel (Stäube von Nickelmetall, Nickelsulfid und sulfidischen Erzen, Nickeloxide und Nickelcarbonat) und Nickelverbindungen, Staub von Nickellegierungen
[7440-02-0]
III A 1
0,5 E
als Ni berechnet

  

Potentiell betroffene Bauelemente
Bauelemente
Leistungsbeschreibung-Hochbau
LG 02 Abbrucharbeiten
Konzentration - Fracht
Trennfähigkeit
Position
Pos. Nr.
Bemerkung
%
 
Edelstahl
Abbrechen (Abbr.) von Verblechungen, ohne Unterschied der Verarbeitungsart, abgerechnet nach tatsächlichem Ausmaß (Länge x Breite des Blechzuschnittes).
02.23 19
 
Hoch
Keramik
Wandbeläge in Innenräumen (Innenwandbelag) bis auf den Putzgrund abschlagen (abschl.).
02.13 14
 
 
 
Wandbeläge in Außenflächen (Fassaden) aus Keramik, Glas, Kunst- oder Naturstein.
02.13 15
 
 
 
Sanitäre Gegenstände, von Wasserleitungen bereits abgetrennt, abbrechen (abbr.).
02.16 30
 
 
 
Schüttungen
Beschüttungen, ohne Unterschied der darunterliegenden Deckenkonstruktion, ganz oder teilweise abräumen. Abkehren der Decke oder Abgleichen der verbleibenden Beschüttung.
02.14 05
Im Speziellen ist auf Hochofenschlackenschüttungen zu achten.
 
hoch