Altlastensanierungsgesetz

Laymans Report Altlastensanierungsgesetz

Das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) regelt die Finanzierung der Sanierung von Altlasten in Österreich. Der ALSAG-Beitrag wird auf das Einbringen von Abfällen oberhalb und unterhalb der Erde eingehoben. Das Verfüllen mit mineralischen Baurestmassen ist per se beitragspflichtig, kann aber entfallen wenn folgende Kriterien berücksichtigt werden:  

  • Zulässig im Sinne des Altlastensanierungsgesetztes
  • Qualitätssicherung von Baurestmassen gewährleistet gleichbleibende Güte
  • Eine genehmigte Baumaßnahme vorliegt
  • Einsatz der mineralischen Baurestmassen im technischen erforderlichen Ausmaß
 
Das Abfallende von Baurestmassen ist zurzeit nicht allgemein definiert. Durch Auffassungsunterschiede zwischen Beitragsschuldner und Behörde ist Rechtsunsicherheit gegeben, die den Wiedereinsatz von Baurestmassen hemmt. Die in Entwicklung befindliche Abfallende-Verordnung für Baurestmassen schafft hier Abhilfe.